DAV-Fortbildungsbescheinigung 2009
Frau Rechtsanwältin Wagner hat für das Jahr 2009 vom Deutschen Anwaltverein (DAV) - wie schon in den Jahren zuvor- die Fortbildungsbescheinigung des DAV verliehen bekommen. Sie wird an diejenigen Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins jährlich vergeben, die sich regelmäßig fortbilden und dies dem Deutschen Anwaltverein nachweisen.
Die Fortbildungen von Frau Rechtsanwältin Wagner betrafen die aktuellen Themen Familienverfahrensrecht (FamFG) und die Reform des Versorgungsausgleichs. Am 01.09.2009 ist das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG), das wichtige Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren gebracht hat, und die Änderungen im Recht des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten.