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DAV verleiht Fortbildungsbescheinigung an Rechtsanwältin Wagner, Fachanwältin für Familienrecht


Qualität und damit Erfolg in Ihrer Rechtsache erfordert eine stetige Fortbildung des Anwalts.

Denn Recht war allenfalls zu Moses Zeiten in Stein gemeiselt. Gesetze und Rechtsprechung unterliegen vielmehr einem kontinuierlichen Wandel. Der gute juristische Berater zeichnet sich dadurch aus, dass er für Sie den Überblick behält, um für Sie das bestmögliche Ergebnis in Ihrer Situation zu erzielen. Deshalb hat sich Frau Rechtsanwältin Wagner für Sie auch dieses Jahr zu wichtigen juristischen Themen weitergebildet, unter anderem in den Bereichen

  • Der Selbständige und Unternehmer im Familienrecht
  • Aktuelle Rechtsfragen aus dem Bereich nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes und aktuelle Fragen hierzu
  • Familienrecht mit internationalen Bezügen
  • Abänderung von Unterhaltstiteln
  • Aktuelle Rechtsprechung der Freiburger Familiensenate des OLG Karlsruhe

Die an Frau Rechtsanwältin Wagner, Fachanwältin für Familienrecht, für das Jahr 2013, wie auch in den Jahren zuvor, vom Deutschen Anwaltverein (DAV) verliehene Fortbildungsbescheinigung  dient Ihnen als Qualitätsnachweis, denn sie wird nur an diejenigen Mitglieder des Deutschen Anwaltvereins verliehen, die sich, geprüft vom Deutschen Anwaltverein, jedes Jahr fortbilden.

Wenn Sie von diesem Wissen profitieren möchten, können Sie gerne jederzeit einen Beratungstermin in der Kanzlei vereinbaren.

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