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Kostenreform 2013: Änderungen bei Gerichts-, Anwalts- und Notarkosten


Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit tritt es am 01.08.2013 in Kraft.

Durch das Kostenrechtsmodernisierungesetz werden unter anderem das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Rechtsgrundlage für die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung in Deutschland bildet, sofern mit dem Mandanten keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird, sowie das Gerichtskostengesetz (GKG), das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) neu gefasst und die bisherige Kostenordnung für Notare durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt.

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