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Jahresausklang und Ausblick auf 2013


Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte interessierte Leserinnen und Leser,

anlässlich des mal wieder viel zu schnell zu Ende gegangenen Jahres möchte ich Ihnen ein gutes, vor allem gesundes und erfolgreiches, neues Jahr 2013 wünschen und mich für Ihr Vertrauen sehr herzlich bedanken.

Das Familienrecht, das in den letzten Jahren weitreichende gesetzliche Änderungen erfahren hat, kommt weiterhin nicht zur Ruhe.

Im Dezember 2012 wurde im Unterhaltsrecht ohne große öffentliche Beachtung oder Diskussion der im Jahr 2008 geschaffene Paragraph 1578 b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wieder geändert, der die Befristung und die Herabsetzung von Ehegattenunterhaltsansprüchen ermöglicht. Insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung von Unterhaltsansprüchen nach Scheidung sogenannter Altehen geriet die Vorschrift in die Diskussion. Mit der Gesetzesänderung soll verhindert werden, dass Ehepartner nach langer Ehedauer durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts besonders hart getroffen werden. Es wird daher nunmehr die Ehedauer als weiterer Billigkeitsmaßstab bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen neben dem Bestehen ehebedingter Nachteile in § 1578b Absatz 1 Satz 2 BGB aufgenommen.

Ihre

Tanja Wagner
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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