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Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle 2017



Wie das OLG Düsseldorf mitgeteilt hat, wird zum 01.01.2017 die "Düsseldorfer Tabelle" geändert werden. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum Jahreswechsel und führt auch zur Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle? Sie enthält Leitlinien zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts nach der Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Darüber hinaus soll 2017 auch das Kindergeld steigen. Die Erhöhung solle laut OLG Düsseldorf Mitte Dezember endgültig festgelegt werden, danach werde die Tabelle erneut angepasst. Denn auf den Bedarf des Kindes ist bei minderjährigen Kindern das halbe und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld anzurechnen. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.10.2016 soll das Kindergeld in 2017 für ein erstes und zweites Kind auf 192,00 €, für ein drittes Kind auf 198,00 € und für das vierte und jedes weitere Kind auf 223,00 € erhöht werden.

Im Übrigen bleibt die Düsseldorfer Tabelle 2017 gegenüber der Tabelle 2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltsschuldner zu belassende Selbstbehalt ändert sich nicht, nachdem dieser zum 01.01.2015 angehoben wurde.

Der Mindestunterhalt für Kinder der ersten Altersstufe beträgt ab dem 01.01.2017 (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 342,00 € statt bisher 335,00 €, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 393,00 € statt bisher 384,00 € und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 460,00 € statt bisher 450,00 €.

Die Bedarfssätze der zweiten bis zehnten Einkommensgruppe sind entsprechend der Steigerung des Mindestunterhalts angepasst worden. Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 01.01.2018 erfolgen.

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Rechtsanwältin Wagner ist zugleich Fachanwältin für Familienrecht und damit schwerpunktmäßig mit Fragen rund um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Unterhalt der nichtehelichen Mutter nach 1615 l BGB und Elternunterhalt beschäftigt.

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