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Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016



Zum Jahreswechsel ergeben sich erneut Änderungen beim Kindesunterhalt, da die Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 wieder neu gefasst wird. Die neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung.


Bitte beachten Sie bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, dass die in der Tabelle ausgewiesenen Bedarfsbeträge nicht den zu leistenden Kindesunterhalt darstellen. Auch ist bei der Eingruppierung nicht einfach das durchschnittliche Nettoeinkommen zugrunde zu legen. Um welche Abzüge das Einkommen zu bereinigen ist, kann in der Regel nur mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden.

Falls Sie Fragen zum Unterhaltsrecht haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail über unser Kontaktformular an uns wenden.

Frau Rechtsanwältin Wagner betreut als Fachanwältin für Familienrecht laufend Unterhaltsmandate und ist damit regelmäßig mit sämtlichen Fragen rund um das Unterhaltsrecht befasst.

 

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