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Betreuung vermeiden - Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht



Selbstbestimmt bei schwerer Krankheit oder im Alter leben
, möchte jeder. Aber fast jeder verdrängt das Thema ohne die nötigen Maßnahmen hierfür zur rechten  Zeit zu ergreifen. Leider kann es jedem passieren, dass er oder sie geschäftsunfähig wird. Jeder sollte sich daher fragen, ob er diese Situation vorsorgend selbst gestalten will oder es einfach darauf ankommen lassen will, dass das Betreuungsgericht in einem derartigen Fall einen Betreuer bestellt.

Als sinnvolle Vorsorgemöglichkeiten bieten sich an:

  • die Patientenverfügung,
  • die Betreuungsverfügung oder
  • die Vorsorgevollmacht.


Was bedeuten diese Begriffe?

In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus Ihren Willen niederlegen, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Vorsorge für den Fall treffen, dass Sie, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung, nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies ermöglicht Ihnen dennoch ein hohes Maß an Selbstbestimmung, indem Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens benennen, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. In der Vollmacht können Sie im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche sie gelten und welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor (daher bitte Rechtsrat einholen), so darf in ihrem Regelungsbereich vom Betreuungsgericht keine rechtliche Betreuung für Sie angeordnet werden. Die Vorsorgevollmacht dient also auch dazu, eine Betreuung zu vermeiden.

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften, wie die Vorsorgevollmacht. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde - seitens des Gerichts ein Betreuer bestellt werden muss.

Frau Rechtsanwältin Wagner ist als Fachanwältin für Familienrecht bei der Abfassung einer rechtlich wirksamen und sinnvollen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht gerne behilflich.

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