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Wie läuft eine Scheidung ab?



Die Scheidung wird durch einen Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht eingeleitet. Dieser Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Ohne Anwalt ist somit eine Scheidung nicht möglich.

Nachdem der Antrag beim Familiengericht durch den Anwalt eingereicht wurde, wird er vom Gericht dem anderen Ehegatten zugestellt, der dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist zum Scheidungsantrag Stellung nehmen kann.

Beide Ehegatten erhalten dann in der Regel Formulare zum Versorgungsausgleich (es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen mit der Scheidung kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird). In diesen Formularen werden Angaben zur gesetzlichen Rentenversicherung, zum Arbeitgeber, über betriebliche und andere Altersversorgungen abgefragt. Diese Formulare sind auszufüllen und dem Gericht zurückzuschicken.

Das Gericht sendet die Formulare dann an die jeweiligen Versorgungsträger, damit die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt werden. Aufgrund dieser Angaben errechnet das Gericht dann den Versorgungsausgleich, ebenso der damit befasste Anwalt. Liegen sämtliche Auskünfte vor, so bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin, bei dem regelmäßig beide Ehegatten anwesend sein müssen, da sie persönlich angehört werden. In dem Termin werden dann auch die Auskünfte zum Versorgungsausgleich erörtert.

Ist im Scheidungsverbund durch die Ehegatten kein weiteres Verfahren anhängig gemacht worden, zum Beispiel den Ehegattenunterhalt oder das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind betreffend, so ist die Sache in der Regel im Termin entscheidungsreif, so dass das Gericht in Anwesenheit der Ehegatten den Scheidungsbeschluss verkünden wird.

Sie haben Fragen zum Scheidungsrecht oder möchten sich scheiden lassen? Gerne stehe ich Ihnen kompetent zur Seite.

Ich bin Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg.

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