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Neues zum Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 2010


Die Düsseldorfer Tabelle ist zum 01.01.2010 wieder neu gefasst worden. Die aktuelle Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung. Bitte beachten Sie bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle, dass die in der Tabelle ausgewiesenen Bedarfsbeträge nicht den zu leistenden Kindesunterhalt darstellen.

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts nach der Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

An sich hätte die Düsseldorfer Tabelle turnusgemäß erst Ende 2010 überarbeitet werden müssen, die vorgezogene Neufassung war aber durch das zum 01.01.2010 in Kraft getretene Wachstumsbeschleunigungsgesetz notwendig geworden, durch welches unter anderem das Kindergeld und die Kinderfreibeträge angehoben wurden.

Das Kindergeld steigt danach um 20 Euro und beträgt jetzt für das erste und zweite Kind statt bisher 164,00 € nun 184 Euro, für das dritte Kind statt bisher 170,00 Euro nun 190 Euro und für jedes weitere Kind statt bisher 195,00 € nun 215 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Unterhaltsanspruch des Kindes im Durchschnitt um ca. 13 %.

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