Änderungen beim Kindesunterhalt: Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015
Heute wurde beim OLG Düsseldorf die neue, zum 01.08.2015 geltende Fassung, der Düsseldorfer Tabelle vorgestellt, nach der sich der Kindesunterhalt grundsätzlich bemisst. Die neue Fassung der Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen als pdf-Datei zum Herunterladen in unserer Rubrik Downloads zur Verfügung.
Bitte beachten Sie bei der Anwendung der Düsseldorfer Tabelle generell, dass die in der Tabelle ausgewiesenen Bedarfsbeträge nicht den zu leistenden Kindesunterhalt darstellen.
Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien zur Berechnung der Höhe des Kindesunterhalts nach der Trennung oder Scheidung der Eltern. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.
Was ändert sich zum 01.08.2015?
Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden geringfügig erhöht. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Unter Berücksichtigung des neuen Kinderfreibetrags von 4.512,00 € steigt zum Beispiel der Mindestunterhalt eines Kindes bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) von bisher mtl. 317,00 € auf mtl. 328,00 €.
Zwar wird der steuerliche Kinderfreibetrag rückwirkend zum 01. Januar 2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01. August 2015.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 1. Januar 2015 um jeweils 4,00 € erhöht und zwar von monatlich 184,00 € auf 188,00 € für ein erstes und zweites Kind, von 190,00 € auf 194,00 € für ein drittes Kind und von 215,00 € auf 219,00 € für das vierte und jedes weitere Kind.
Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Aber: Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch nicht von den erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 €, 190,00 € und 215,00 €) auszugehen.
Die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder werden sich voraussichtlich zum 01.01.2016 weiter erhöhen, so dass mit einer neu angepassten Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2016 zu rechnen ist.
Zu Unterhaltsfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Dies ist ein Kernbereich des Familienrechts - Ich bin langjährig als Fachanwältin für Familienrecht in Offenburg tätig.