Neuregelung des Versorgungsausgleichs
Der neue Versorgungsausgleichkommt: Zum 1. September 2009 wird das neue Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) in Kraft treten.
Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können dabei in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass die von den Ehepartnern erworbenen Anwartschaften geteilt werden.
Der neue Versorgungsausgleich unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der alten, bis zum 31.08.2009 geltenden, Rechtslage. Hierzu zählen:
- Nach neuem Recht sollen Rentenansprüche grundsätzlich bei den einzelnen Versorgungsträgern direkt geteilt werden können (interne Teilung). Es wird also nicht mehr die Summe der erworbenen Rentenanwartschaften ausgeglichen, sondern jede einzelne Rentenanwartschaft soll für sich geteilt werden.
- Kein Versorgungsausgleich bei kurzen Ehen von bis zu drei Jahren, es sei denn ein Ehegatte beantragt die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
- Kein Versorgungsausgleich bei Bagatellbeträgen: Ist der Wertunterschied der beiderseitig erworbenen Versorgungen gering, wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt.
- Die Ehegatten können Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich im Vergleich zur alten Rechtslage einfacher treffen. Das neue Recht bietet hier deutlich bessere Vereinbarungsmöglichkeiten.
- Wegfall des sog. Renterprivilegs/Pensionärsprivilegs
Tipp: Für Scheidungswillige ist derzeit wichtig, sich zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung anwaltlich beraten zu lassen, damit geklärt werden kann, ob die Einleitung des Scheidungsverfahrens und damit auch des Versorgungsausgleichsverfahrens nach derzeitigem Recht oder nach künftigem Recht für den Scheidungswilligen günstiger ist.
Falls die derzeitige Rechtslage für den Mandanten günstiger ist, sollte das Scheidungsverfahren vor dem 01. September 2009 eingeleitet werden, im umgekehrten Fall nach dem 01. September 2009. Um Sie optimal beraten und durch die veränderte Rechtslage begleiten zu können, besuchte Frau Rechtsanwältin Wagner bereits im Frühjahr 2009 entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zum neuen Versorgungsausgleich.