Mietrecht, WEG-Recht
Ein Mietverhältnis, egal ob über Wohnraum oder Gewerberäume, bietet eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Rechtsstreitigkeiten. Dabei entstehen viele Konflikte zwischen Mietern und Vermietern bereits durch unklare, zu einseitige oder schlicht veraltete Formulierungen in den Mietverträgen selbst.
Seit 2001 berät und vertritt Rechtsanwältin Wagner sowohl Mieter als auch Vermieter. Ihr Leistungsspektrum umfasst dabei vor allem:
- den Entwurf und Prüfung von Mietverträgen
- Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern bei der Kündigung von Mietverhältnissen
- Vertretung von Mietern oder Vermietern bei Räumungsklagen
- Zahlungsklagen wegen Mietrückstände, Nachzahlung von Betriebskosten
- Mieterhöhungen und Mietminderungen
- Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
- Prüfung von Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
- Kautionsrückforderung
- Mietgebrauch und seine Grenzen