Nicheheliche Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau lässt sich ohne Vorankündigung und ohne Grund sofort beenden.
Es sind dann nicht die für die Ehe geltenden gesetzlichen Regelungen, zum Beispiel über den ehelichen Unterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, den Versorgungsausgleich und den Hausrat, auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft anwendbar. Der Nachteil: Es gibt für den wirtschaftlich schwächeren Partner keinen gesetzlichen Schutz wie bei der Ehe.
Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt ist, empfiehlt es sich, besonders für den Fall der Trennung, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen.
Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich. Für Ihre Anfrage können Sie unser Kontaktformular benutzen oder uns anrufen.
Rechtsanwältin Tanja Wagner ist seit 2006 Fachanwältin für Familienrecht |
Rechtsanwältin Tanja Wagner engagiert sich in der
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Die Unterhaltsansprüche des Kindes von nicht verheirateten Paaren entsprechen denen eines Kindes von miteinander verheirateten Eltern. Unterschiede sind nicht vorhanden.
Gibt es auch einen Unterhaltsanspruch der Kindsmutter gegen den Kindsvater? Ja, auch die nichteheliche Mutter kann vom Kindsvater im Rahmen des § 1615 l BGB Unterhalt verlangen. In den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes kann der betreuende Elternteil sich vollständig der Betreuung des Kindes widmen, in diesem Zeitraum besteht keine Erwerbsobliegenheit. Der Unterhaltsanspruch verlängert sich, soweit und solange der betreuende Elternteil durch die Betreuung des Kindes an einer vollen Erwerbstätigkeit gehindert ist.
Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft besitzt die Kindsmutter das alleinige Sorgerecht für ein gemeinsames Kind. Es sei denn, die Mutter gibt beim Jugendamt oder beim Notar eine Erklärung ab, das Sorgerecht gemeinsam mit dem Vater ausüben zu wollen. Es gelten dann die gleichen Grundsätze wie bei verheirateten oder geschiedenen Eltern. Der leibliche Vater kann aber auch gegen den Willen der Kindsmutter beim Familiengericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragen.
Der nichteheliche Vater hat unabhängig von der Frage des Sorgerechts ein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind.
Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geht im Falle einer Trennung jeder mit dem Vermögen aus der Verbindung heraus, das ihm alleine gehört. Das heißt, es gibt keinen Vermögensausgleich, wie dies zum Beispiel bei einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgeschrieben ist. Auch während der Lebensgemeinschaft aufgenommene Schulden werden nach der Trennung nur geteilt, wenn man diese Schulden gemeinsam aufgenommen hat. Dann haftet jeder Partner für deren Begleichung. Ausgleichsansprüche lassen sich nur in Ausnahmefällen geltend machen.